Teilnahmebedingungen Oetz Kayak Cross
Der Oetz Kayak Cross ist eine Extrem-Kajak-Veranstaltung. Bedenke daher, dass du für die Teilnahme über ausreichende Erfahrung im schweren Wildwasser und ausreichende Kondition verfügen musst. Die folgenden Teilnahmebedingungen sollen die Sicherheit aller Teilnehmer gewährleisten. Daher bekommt eine Starterlaubnis nur, wer die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung akzeptiert, bei der Startnummernausgabe unterschreibt und am Briefing am Tag des Wettbewerb (Ort und Uhrzeit wird noch bekanntgegeben) teilnimmt.
- Veranstalter, Rennleitung, weiteres offizielles Personal
1.1.
Veranstalter ist die Source To Sea GmbH, Natterer See 1, 6161 Natters.
1.2.
Die Rennleitung besteht aus Rennleiter, Startrichter, Zielrichter und Zeitnehmer. Zu Fragen der Sicherheit kann jedes Mitglied einzeln Entscheidungen treffen. Ansonsten entscheidet die Rennleitung mit einfacher Mehrheit.
1.3.
Anweisungen der Mitglieder der Rennleitung, aller Streckenposten, aller eingesetzten Ärzte und Rettungsleute, sind zu befolgen.
- Anmeldung, Startliste und Startgeld, Abmeldung
2.1.
Die Startplätze vergeben wir in der Reihenfolge der Anmeldungen. In derselben Reihenfolge vergeben wir die Plätze auf der Warteliste. Freiwerdende Startplätze vergeben wir in der Reihenfolge auf der Warteliste. Für maximal zwei Startplätze pro Bewerb vergeben wir sogenannte „Wildcards“ (= freie Teilnahmeberechtigungen).
2.2.
Das Startgeld in der Höhe von EUR 25,00 kannst du entweder sofort über PayPal oder bis einschließlich 13.09.2024 per Banküberweisung bezahlen.
2.3.
Mit der Anmeldung reservierst du deinen Startplatz. Die Reservierung verfällt, wenn du das Startgeld nicht bis spätestens 13.09.2024 bezahlst.
2.4.
Du kannst dich bis zum 13.09.2024 ohne Angabe von Gründen per E-Mail oder schriftlich vom Bewerb wieder abmelden. In diesem Fall zahlen wir dir das Startgeld zurück. Den freiwerdenden Startplatz vergeben wir an den nächsten Athlet:innen auf der Warteliste.
2.5.
Wenn du wegen Krankheit oder Verletzung nicht teilnehmen kannst, kannst du dich bis drei Tage vor dem Wettbewerb abmelden. Wenn du uns eine ärztliche Bestätigung zusendest, retournieren wir dir das Startgeld. Den freiwerdenden Startplatz vergeben wir an den nächsten Athleten auf der Warteliste.
- Mindestalter, Startnummernausgabe
Um teilzunehmen, musst du am Tag des Wettbewerbs mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Startnummer und das Startpaket sind persönlich abzuholen. Mit deiner Unterschrift bestätigst du, dass du gesund bist und den Anforderungen des Bewerbes, für den du dich angemeldet hast, gewachsen bist.
- Sicherheit
4.1.
Der Rennleiter und seine Hilfspersonen werden vor dem Wettbewerb das von dir verwendete Material kontrollieren und mit einem Sicherheits-Check-Aufkleber markieren.
4.2.
Zur Wahrung der Sicherheit kann die Rennleitung Teilnehmer jederzeit endgültig vom Wettbewerb ausschließen, insbesondere
- Teilnehmer, die nicht am Briefing teilnehmen:
- Teilnehmer, die offensichtlich nicht in der Lage sind, den Rennabschnitt sicher zu befahren;
- Teilnehmer mit nicht regelkonformer Ausrüstung (Kajak, Schwimmweste, Helm, Bekleidung);
- Teilnehmer, die eine gesperrte Strecke befahren;
- Teilnehmer, die Anweisungen der in Punkt 1. angeführten Personen nicht befolgen;
- Teilnehmer, die auf der eingesetzten Ausrüstung nicht den vom Rennleiter angebrachten Aufkleber für den absolvierten Sicherheits-Check sichtbar tragen;
- Teilnehmer mit Veränderungen an der offiziellen Startnummer, insbesondere mit abgedeckter Werbung.
Teilnehmer, die von der Rennleitung ausgeschlossen werden, erhalten das Startgeld nicht rückerstattet.
- Rennstrecken
Den Verlauf der Strecken werden wir beim Briefing bekanntgeben, aber: Die Rennleitung kann, insbesondere aus Sicherheitsgründen, die Strecke jederzeit abändern, den Bewerb gänzlich oder teilweise absagen oder nur teilweise werten. Auch am Wettbewerbstag kann die Strecke noch kurzfristig abgeändert werden.
Änderungen der Strecke und der einzelnen Wettbewerbe können sich insbesondere ergeben aus
- Wetter, Pegelstand >311cm;
- Einschränkungen durch Gesetz, Verordnungen oder behördliche Auflagen (z.B. wegen Covid-19).
Wenn wir den Wettbewerb vor seinem Beginn absagen, werden wir das Startgeld zur Gänze zurückerstatten.
- Haftung
6.1.
Auch wenn wir alle nach dem Stand der Technik notwendigen Sicherheitsvorkehrungen treffen, die Teilnahme am Wettbewerb bleibt gefährlich. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Freizeitunfallversicherung sowie einer Bergekostenversicherung. Mit der Unterfertigung der Teilnahmebedingungen bestätigst du uns, dass du über diese Versicherungen verfügst.
6.2.
Die Qualifikations- sowie die Final-Strecken sind vor dem Bewerb zur Besichtigung und zum Training freigegeben, allerdings ohne Safety Crew. Wenn du Strecken zu Trainingszwecken befährst, liegt dies in deiner Eigenverantwortung. Wir überwachen die Strecken nur während der Qualifikations- und Final-Läufe.
- Bild- und Tonrechte
Du erteilst uns und den von uns akkreditierten Fotografen, TV- und Radioanstalten unwiderruflich und kostenlos das Recht, von dir von der Ankunft bis zur Abreise auf jede technisch mögliche Art Bild-, Film-, und Tonaufnahmen zu machen und diese Aufnahmen ohne jede Einschränkung zu verwerten und Dritten zur Verwertung zur Verfügung zu stellen.
- Sponsoren und Werbung
Alle Arten von Werbeeinrichtungen und Werbeflächen dürfen weder entfernt noch verdeckt noch sonst beeinträchtigt werden.
- Umwelt
9.1.
Wir alle haben dafür zur sorgen, dass die Rennstrecke und die umliegende Landschaft so gering wie möglich belastet wird. Deshalb erwarten wir von allen Teilnehmern, dass Absperrungen respektiert und Boote, sonstige Sportgeräte und sonstiges Material nur an den dafür vorgesehenen Stellen gelagert wird.
9.2.
Fahrzeuge sind ausschließlich auf den reservierten Parkplätzen bei der Talstation der Seilbahn zu parken. Das Befahren der Feldwege mit Fahrzeugen ist streng verboten.
9.3.
Teilnehmer und Zuschauer sind verpflichtet, die bereitgestellten Toiletten zu benutzen und keine Exkremente auf den Wiesen oder im Wald zu hinterlassen. Jede Verunreinigung des Wassers ist zu unterlassen.
9.4.
Die Rechte der Grundstückseigentümer sind zu wahren. Wir nehmen Rücksicht auf die Anrainer.
9.5.
Wildcampieren ist strengstens verboten. Die Polizei und Bergwacht werden Kontrollen durchführen.
Unterkünfte können über den Ötztal Tourismus gebucht werden.